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Wichtige Aussteller-Hinweise

Empfohlene Anreise für Aussteller: Donnerstag. Auf dem gesamten Gelände besteht freie Platzwahl; Gruppen reisen bitte rechtzeitig an, da das Platzangebot begrenzt ist. Offenes Feuer ist nicht gestattet. Gasgrills sind erlaubt – Voraussetzung ist ein funktionsfähiger Feuerlöscher.

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HAUSORDNUNG / HINWEISE (MILITÄRTREFFEN)

Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände einschließlich aller Zufahrten, Park- und Ausstellerflächen. Die Veranstaltungsleitung übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung sowie des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann ein Verweis vom Gelände, ein Hausverbot sowie ggf. eine Anzeige erfolgen.

1. Verbotene Kennzeichen, Symbole und Darstellungen
   Nicht erlaubt ist das Zeigen, Tragen, Verwenden oder Verbreiten von Propagandamitteln oder Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen, insbesondere im Sinne der §§ 86 und 86a StGB.

 

  • Alle betroffenen Symbole/Abzeichen/Aufnäher/Flaggen/Embleme sind vor Betreten des Geländes zu entfernen oder vollständig und dauerhaft abzudecken.
     

  • Das gilt auch für Kennzeichen auf Uniformen, uniformähnlicher Bekleidung, Fahrzeugen, Ausrüstung, Kisten, Schildern und Dekoration.


2. Uniformen / Kleidung
   Uniformen oder uniformähnliche Bekleidung sind nur zulässig, sofern keinerlei strafrechtlich relevante Kennzeichen/Symbole sichtbar getragen werden (siehe Punkt 1). Die Veranstaltungsleitung entscheidet im Zweifel im Einzelfall.

3. Waffen und gefährliche Gegenstände
   Das Mitführen oder Führen von Waffen sowie waffenrechtlich relevanten Gegenständen ist auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Dies umfasst insbesondere Gegenstände, deren Mitführen bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 WaffG verboten ist.
   Ausnahmen sind nur zulässig, wenn eine ggf. erforderliche behördliche Erlaubnis vorliegt und die Veranstaltungsleitung dem ausdrücklich vorab zugestimmt hat.

4. Ausrichtung der Veranstaltung
   Die Zeit des Zweiten Weltkrieges wird nicht verherrlicht oder verharmlost. Das Interesse der Veranstaltung gilt ausschließlich der militärischen Fahrzeugtechnik sowie der historischen/technischen Einordnung von Fahrzeugen und Ausrüstung. Extremistische Äußerungen, Handlungen oder Darstellungen sind untersagt.

5. Foto-, Film- und Videoaufnahmen (Datenschutzhinweis)
   Mit Betreten des Geländes nehmen Sie zur Kenntnis, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Film- und Videoaufnahmen erstellt werden können (auch von Fahrzeugen). Diese Aufnahmen können zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Website, Social Media, Presse) verarbeitet und veröffentlicht werden.
   Wenn Sie nicht erkennbar abgebildet werden möchten, wenden Sie sich bitte vor Ort an die Veranstaltungsleitung / das Medien-Team. Wir versuchen eine praktikable Lösung zu finden (z. B. Hinweise an das Team, Aufnahmesperrbereich, Kennzeichnung).

 

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